| Um eine optimale Versorgung unserer Patienten
gewährleisten zu können,
sind wir gerne vor Beginn der Pflege bei der Abklärung bzgl. der Kostenübernahme
mit folgenden Trägern behilflich:
- Krankenkasse
Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Gesetzliche Krankenversicherung §37 Abs.I / II
- Pflegekasse
Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
soziale Pflegeversicherung
- Sozialhilfeträger
Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
- Stadtjugendamt
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Kinder und Jugendhilfe
- Schulbehörde
Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen.
Mit den Betriebskrankenkassen und verschiedenen anderen gesetzlichen
Krankenkasse
besteht ein spezieller Vertrag für häusliche Kinderkrankenpflege.
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